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1        Allgemeines – Geltungsbereich

1.1     Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Digitalagentur jogri e.U., Sandegg 39, 6068 Mils, nachfolgend als „uns“ bezeichnet.

1.2    Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen in den Teilen B, C und D gelten zusätzlich und, soweit Widersprüche auftreten, vorrangig  zum Teil A – Allgemeiner Teil für die dort genannten besondere Bedingungen bei Pro-grammierung von Individualprogrammen, Konfiguration von Software sowie Installation von Software und Hardware (Teil B), besondere Bedingungen bei Betreiberdienst-leistungen in der Informationstechnologie (Teil C), besondere Bedingungen bei  Softwaresupport Leistungen (Teil D) und besondere Bedingungen bei Nutzung der Dienste der Web-App jogr:hub (Teil E).

1.3    Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche wir gegenüber dem Kunden erbringen, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

1.4    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von dieser sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.5    Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammen-wirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

1.7     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zum Download unter der Adresse https://jogri.at/agb zur Verfügung.

2       Vertragsabschluss

2.1    Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2.2   Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.

2.3   Alle unsere Angaben, insbesondere von Dienstleistungen und sonstigen Produkten in Präsentationen, Webauftritten, Handouts oder anderen Dokumenten in analoger und/oder digitaler Form, sind nur verbindlich, sofern diese vertraglich vereinbart sind. Angaben verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald eine aktuellere Version dem Kunden digital oder analog bereitgestellt wird.

2.4   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3       Leistungsbeschreibungen und Konzepte

3.1    An allen Leistungsbeschreibungen, Konzepten, Angebots-legungen, Kostenvoranschlägen, Pflichtenheften, Spezifi-kationen und anderen ähnlichen Dokumenten mit tech-nischen Beschreibungen untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung oder Zugänglichmachung an Dritte dieser Teile ohne unsere Zustimmung ist dem Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.2   Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von uns im Rahmen eines Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

4       Preise und Zahlungsbedingungen

4.1    Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

4.2   Bei allen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von uns zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

4.3   Das Recht, Preisanpassungen vorzunehmen gilt auch für den Fall, dass verbindliche Rahmenverträge mit vereinbarten Preisen abgeschlossen sind, nach einer Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages von 2 Jahren.

4.4   Die von uns gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungs-bedingungen analog.

4.5   Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Schulungen, Reali­sierungen in Teilschritten, etc.) umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.6   Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch uns. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen uns, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.

4.7    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

4.8   Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewähr-leistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

4.9   Die Zustellung der Rechnung erfolgt per E-Mail als Anhang. Auf Kundenwunsch kann die Rechnung auch in Papierform verschickt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

5       Nutzungsrechte

5.1    Alle unserer Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale in unserem Eigentum und können von der uns jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an unseren Leistungen setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von uns dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt unsere Leistungen, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

5.2   Änderungen bzw. Bearbeitungen von unseren Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Wir sind nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf.

5.3   Für die Nutzung von unserer Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - unsere Zustimmung erforderlich. Dafür steht uns und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5.4   Der Kunde haftet uns für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

6       Kennzeichnung

6.1    Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf uns und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.2   Wir sind vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf unserer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

7       Subunternehmer

7.1     Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, uns bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

7.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden.

7.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

8       Mitwirkung des Kunden

8.1    Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich sind.

8.2   Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von uns zur Durchführung des Auftrages benötigten Beiträge, insbesondere Daten, Informationen, Zugangsdaten, Unterlagen, Hardware, Hardwareumgebung und Dokumentation, in der von uns geforderten Form zur Verfügung und unterstützt uns auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von uns für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

8.3   Soweit dies nicht ausdrücklich in unserem Leistungsumfang enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

8.4   Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung unserer Dienstleistungen erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.

8.5   Der Kunde wird die uns übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

8.6   Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass wir in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert werden.

8.7    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

8.8   Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von uns erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die durch uns zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die uns hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

8.9   Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

9       Liefertermin

9.1    Wir sind bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

9.2   Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von uns angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

9.3    Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von uns nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug unsererseits führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

9.4   Bei Aufträgen, die in Teilschritten realisiert werden, sind wir berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

10     Rücktrittsrecht

10.1   Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln durch uns ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.

10.2  Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussmöglichkeit liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

10.3  Stornierungen durch den Kunden sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Bei unserem Einverständnis des Stornos haben wir das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

11      Gewährleistung

11.1    Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch uns zu. Wir werden die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Wir sind berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.2   Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzu-führen. Wir sind nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Wir haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.3   Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe/Abnahme.

11.4   Das Recht zum Regress uns gegenüber gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

11.5   Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

12     Haftung

12.1   Wir haften dem Kunden für von uns nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf den uns beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haften wir unbeschränkt.

12.2  Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebs-unterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.3  Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

12.4  Sofern wir das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, treten wir diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

12.5  Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 12.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

12.6  Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

12.7  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab unserer Verletzungshandlung. Schaden-ersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13     Loyalität

13.1   Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

14     Geheimhaltung

14.1   Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

14.2  Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebs-geheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungs-verpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

15     Sonstiges

15.1   Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für unseren Geschäftssitz als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutz-gesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene Rechtsberatung, können vereinbarungs-gemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

1        Leistungsumfang

1.1     Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.

1.2    Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, welche wir gegen Kostenberechnung aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungs-beschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

1.3    Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, sind wir verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, können wir die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für unsere Tätigkeit angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

1.4    Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden.

1.5    Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Kunde von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Wir haften im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

1.6    Websites, Web-Apps und Progressive Web Apps (PWA) unterstützen zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen die neuesten stabilen Versionen der gängigen Browser Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox und Microsoft Edge. Kompatibilität für weitere Browser wird nicht garantiert und kann auf Wunsch des Kunden als zusätzliche Leistung beauftragt werden.

2       Abnahme

2.1    Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

2.2   Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind uns vom Kunden ausreichend dokumentiert zu melden, welche um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

2.3   Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.4   Bei Vorliegen eines Dienstleistungsvertrag entfällt die Abnahme. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Zeit- und Materialbasis durch entsprechende, durch den Kunden abzuzeichnende, Nachweise.

3       Urheberrecht und Nutzung

3.1    Soweit dem Kunden von uns Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

3.2   Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

3.3    Alle dem Kunden von uns überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

3.4   Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung unserer Urheberrechte zieht Schaden-ersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

3.5   Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicher-ungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

3.6    Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei uns zu beauftragen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

4       Gewährleistung, Wartung, Änderungen

4.1    Wir gewährleisten, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software in der im Vertrag beschriebenen Umgebung und Infrastruktur genutzt wird.

4.2   Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für uns bestimmbar ist; der Kunde uns alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

4.3   Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

4.4   Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von uns zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von uns durchgeführt.

4.5   Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von uns gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

4.6   Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

4.7    Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch uns.

1        Leistungsumfang

1.1     Der genaue Umfang der Dienstleistungen die von uns erbracht werden, ist im jeweiligen Service-Level-Agreement (SLA) mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringen wir die Dienstleistungen während unserer üblichen Geschäftszeiten laut SLA. Wir werden entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

1.2    Grundlage der für unsere Leistungserbringung von uns eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, werden wir auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

1.3    Wir sind berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

1.4    Durch uns erbrachte Leistungen, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu unseren jeweils gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei uns üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht durch uns zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.5    Sofern wir auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Wir sind nur für die von uns selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

2       Change Requests

2.1    Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

3       Leistungsstörungen

3.1    Wir verpflichten uns zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringen wir die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, sind wir verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist unsere Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem wir nach unserer Wahl die betroffenen Leistungen wiederholen oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführen.

3.2   Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von uns erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Wir werden auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

3.3    Der Kunde wird uns bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich per E-Mail uns zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.

3.4   Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten von uns an den Kunden. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir das Eigentum an allen von uns gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

4       Vertragsstrafe

4.1    Wir sind verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Sollten wir für die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits überschreiten, haben wir pro angefangener Stunde der Überschreitung Pönalen bis zur tatsächlichen Wiederherstellung (Erfüllung) an den Kunden laut SLA zu bezahlen:

4.2   Die obgenannten Pönalen pro Jahr sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltend-machung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.

4.3   Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese uns unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

5       Sonstiges

5.1    Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

5.2   Änderungen und Ergänzungen des SLA bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit uns konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu über-tragen.

1        Leistungsumfang

1.1     Die Nutzung der Web-App jogr:hub (nachfolgend als „Dienste“ bezeichnet) ermöglicht es den Kunden, eine Vielzahl an Services in Anspruch zu nehmen. Die wichtigsten Dienste umfassen:

Content Management System

Die durch uns erstellte Webseiten kann der Kunde durch unser intern programmierten Content Management System verwalten sowie Inhalte neu erstellen, bearbeiten und Dateien hochladen. Die erstellten Websites werden über das Internet zugänglich gemacht.

Mailing System

Mithilfe einer von uns gehosteten E-Mail-Marketing-Plattform kann der Kunde seine Newsletter verwalten sowie individuelle E-Mail-Kampagnen erstellen, versenden und verfolgen.

Statistik-Tool

Mit dem datenschutzorientierten Webanalyse-Tool „Plausible“ wird es dem Kunden ermöglicht, das Besucherverhalten auf seinen Websites zu verfolgen. Es bietet aussagekräftige Statistiken und Metriken, ohne personenbezogene Daten zu sammeln.

Buchungssystem

Das intern programmierte Buchungssystem ermöglicht es den Kunden, Buchungen direkt über ihre Webseite abwickeln zu können. Buchungen können im Buchungssystem verwaltet und geplant werden und gebuchte Termine einsehen.

Mailhosting und Webmail

Der Kunde kann hier seine E-Mail Accounts verwalten und ermöglicht das Verfassen, Lesen und Organisieren von E-Mails in einem Webinterface.

1.2    Wir behalten uns das Recht vor, die Dienste oder Teile davon jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder den Zugriff darauf vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.

2       Haftungsausschluss

2.1    Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den Diensten bereitgestellten Informationen.

2.2   Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Dienste entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.

3       Nutzungsrechte

3.1    Wir gewähren dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste. Jegliche Übertragung oder Weitergabe, ganz oder teilweise, gegen Entgelt oder kostenlos an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

4       Verfügbarkeit

4.1    Wir bemühen uns sicherzustellen, dass alle Dienste jederzeit und ohne Unterbrechung für Sie verfügbar ist. Wir können jedoch nicht immer garantieren, dass einzelne Dienste jederzeit verfügbar sind oder frei von Fehlern, Unterbrechungen oder Störungen bleibt. Es kann notwendig sein, den Zugang zu den Diensten vorübergehend für Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, zu unterbrechen (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage). Wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren, die sich auf die Verfügbarkeit auswirken können.

5       Inhalte des Kunden

5.1    Es wird dem Kunden ermöglicht, Texte, Bilder und andere Medieninhalte hochzuladen, um diese auf der Webseite des Kunden zu veröffentlichen. Die Verantwortung für diese Inhalte liegt allein beim Kunden. Dies umfasst die Einhaltung des Datenschutzes, des Urheberrechts und anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sämtliche Inhalte auf seinen Webseiten den geltenden Vorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, eventuell erforderliche Einwilligungen und Rechte für die Verwendung von personenbezogenen Daten und urheberrechtlich geschützten Inhalten einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtliche Verstöße oder Schäden, die aus der Verwendung unzulässiger oder rechtswidriger Inhalte auf den Webseiten des Kunden resultieren. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konformität seiner Inhalte mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und haftet für alle Schäden, die durch Verstöße gegen diese Bestimmungen entstehen.

6       Nutzerkonto

6.1    Für die Nutzung der Dienste ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, genaue und vollständige Informationen bereitzustellen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

6.2   Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos oder seiner Webseite stattfinden. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die aus unbefugter Nutzung des Nutzerkontos resultieren, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.

6.3    Für jedes Benutzerkonto gilt diejenige Person oder Organisation als Eigentümer, deren E-Mail-Adresse bei uns als Eigentümer des Kontos aufgeführt ist.

6.4   Der Kunde kann andere Personen zu seinem Benutzerkonto einladen, um Aktivitäten innerhalb des Benutzerkontos auszuführen. Diese Personen, können im Namen des Kunden bestimmte Aktionen ausführen, Änderungen an der Webseite vornehmen und rechtliche Bestimmungen akzeptieren, auch wenn dies nicht ausdrücklich durch den Kunden autorisiert wurde.

6.5   Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Anmeldeinformationen vertraulich zu halten und nur Personen, denen er vertraut, Zugriff auf sein Benutzerkonto zu gewähren.

6.6    Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste sachgerecht zu nutzen und missbräuchliche und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

7       Kündigung

7.1     Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann die Nutzung der Dienste und die Kündigung seines Benutzerkontos sowie alle daran angeschlossenen Konten, gemäß den Anweisungen auf der Website beantragen. Die Wirksamkeit der Kündigung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ein.

7.2    Kündigung durch uns: Wir behalten uns das Recht vor, das Nutzerkonto und die Dienste zu sperren oder zu kündigen, wenn der Kunde gegen die AGB verstößt oder fällige Gebühren nicht entrichtet. Der Kunde erklärt sich mit diesen Sperr- und Kündigungsrechten einverstanden und erkennt an, dass wir keinerlei Haftung für solche Maßnahmen übernehmen.

7.3    Nach der Beendigung des Nutzerkontos oder der Dienste behalten wir uns das Recht vor, im regulären Betrieb alle Daten zu löschen. Daten können nach der Kündigung des Nutzerkontos oder der Dienste nicht wiederhergestellt werden.

8       Datensicherheit, Administrationsrechte und -pflichten

8.1    Der Kunde ist selbst für regelmäßige Backups seiner Daten außerhalb unserer Dienste verantwortlich. Falls Daten an uns übermittelt werden, muss der Kunde regelmäßig Sicherungskopien erstellen. Vor jeder eigenen oder beauftragten Änderung ist der Kunde verpflichtet, eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Im Falle eines Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten unentgeltlich erneut zu übermitteln oder wiederherzustellen.